Wie funktioniert eigentlich Dienstfahrrad-Leasing?

Kurz und gut: Ganz einfach. Denn ebenso wie Dienstwagen unterstützen der Staat und Unternehmen inzwischen gleichermaßen das Dienstfahrrad – egal, ob bequemes E-Bike oder konventioneller Drahtesel. Berufspendler profitieren davon in doppelter Hinsicht: Einerseits fördert das Radeln die Gesundheit, andererseits werden Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige steuerlich entlastet. Die perfekte Lösung für Leasing, Service und Rundum-Schutz bietet seit Jahren das Konzept Radelnde Mitarbeiter aus der Fahrradstadt Münster.

Staatliche Unterstützung

Seit Beginn des Jahres 2020 unterstützt der Fiskus im Rahmen der Energie- und Mobilitätswende die Anschaffung von Dienstfahrrädern noch stärker als bisher. Somit wird der geldwerte Vorteil eines geleasten Fahrrads oder E-Bikes nur noch mit „0,25 Prozent“ vom Brutto-Listenpreis bei privater Nutzung versteuert. Bei einem 3000 Euro teuren E-Bike zum Beispiel beläuft sich der geldwerte Vorteil demnach nur noch auf schlappe 7 Euro pro Monat – der beste Grund umzusteigen. Zumal der Weg zur Arbeit, wie bei der Fahrt mit dem Auto, weiterhin mit 0,30 Euro pro Kilometer in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann.

Win-Win-Situation

Beim Fahrrad-Leasing handelt es sich also um eine echte Win-Win-Situation. Denn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren durch die so genannte Gehaltsumwandlung finanziell von der neuen Dienstfahrrad-Regelung. Darüber hinaus aber bietet Radelnde Mitarbeiter allen Beteiligten einen am Markt einzigartigen Service: So werden sämtliche Aufträge, Änderungswünsche oder Serviceleistungen in der Regel innerhalb kürzester Zeit flexibel und in persönlichem Kontakt abgewickelt. Interessenten haben deutschlandweit die freie Wahl des Fahrradhändlers ihres Vertrauens, um sich ihr privat und dienstlich nutzbares Wunschrad konfigurieren zu lassen. Ebenso wie das gesamte Dienstleistungspaket um die Anschaffung eines Dienstrads bei Radelnde Mitarbeitern in einer Hand liegt, erhält der Kunde für die gesamte Laufzeit des Leasingvertrags einen komfortablen Rundum-Schutz vergleichbar mit einer Vollkasko-Versicherung, Übernahme der Reparaturkosten im Schadensfall sowie einen Mobilitätsservice auch für einen Mitreisenden – und das alles ohne einen Cent Selbstbeteiligung. „Das Dienstfahrrad-Steuersparmodell bietet allen Beteiligten enorme Vorteile. Nur wissen viele anscheinend noch nicht davon. Das wollen wir ändern“, verspricht Firmengründer und Geschäftsführer Lutz Dahlhues.

Viele weitere Vorteile

So fördert das Leasing-Konzept Radelnde Mitarbeiter nicht nur aktiv das finanzielle, sondern auch das gesundheitliche Wohlergehen aller Nutzer. Kein Stress im Stau, keine nervige Parkplatzsuche und keine Umweltbelastung – doch auch die teilnehmenden Unternehmen profitieren noch in einer weiteren Hinsicht: Falls gewünscht, vermittelt Radelnde Mitarbeiter zusätzlich die individuelle Gestaltung der Dienst- oder Lastenräder, vergleichbar mit der gewohnten Beschriftung von Dienstwagen. „Interessant sind gebrandete Fahrräder im Corporate Design des Unternehmens, die als umweltfreundliche, fahrbare Werbefläche ein deutliches Zeichen setzen und positiv auffallen“, erklärt Dahlhues. Zudem bieten sich den Arbeitgebern mit dem Jobbike-Leasing weitere Möglichkeiten zur Motivation und Bindung ihrer Mitarbeiter, die in Zeiten bedrohlichen Fachkräftemangels gern genutzt werden.

Das Radelnde Mitarbeiter-Prinzip

Tausende zufriedene Kunden haben bisher schon die freie Modellauswahl von 599 Euro bis 15000 Euro im frei wählbaren stationären Fachhandel genutzt. Neben den steuerlichen Vorteilen können auch die Lohnnebenkosten optimiert werden. Über den praktischen Vorteilsrechner auf der Homepage von Radelnde Mitarbeiter sind die individuellen Einsparpotenziale schnell und anonym zu ermitteln.


Fünf einfache Schritte zum Wunschfahrrad

Berufstätige gehen in ein Fachgeschäft ihrer Wahl und suchen sich ihr neues Traumrad aus. Im zweiten Schritt lassen sie sich vom Fachhändler ein verbindliches Angebot ausstellen, das sie dann ihrem Arbeitgeber für eine Überlassungsvereinbarung zur dienstlichen und privaten Nutzung vorlegen. Danach schließen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber den betreffenden Nutzungsüberlassungs-Vertrag ab. Als vierten Schritt bestellt der Arbeitgeber das gewünschte E-Bike, Rennrad, City-Bike, Mountainbike oder Lastenrad zum Zweck der Überlassung direkt bei Radelnde Mitarbeiter. Zu guter Letzt heißt es nur noch: Abholen, sorgenfrei genießen und Spaß haben! Und das 36 Monate lang rundum geschützt.