FAQs

Sie haben eine Frage, die wir hier noch nicht berücksichtigt haben?
Gern stehen wir Ihnen persönlich Rede und Antwort.

Treten Sie einfach direkt mit uns in Kontakt.

0251 / 270 42 78 oder info@radelnde-mitarbeiter.de


Häufig gestellte Fragen. Wir geben Antworten.

Was ist Radelnde Mitarbeiter?

Radelnde Mitarbeiter hat seinen Unternehmenssitz in der Fahrradstadt Münster und ermöglicht es Arbeitnehmern, das gewünschte Zweirad (Fahrrad, E-Bike, S-Pedelec oder Lastenrad) über den Arbeitgeber als Dienstfahrrad und zur privaten Nutzung zu leasen.

Wer kann Radelnde Mitarbeiter nutzen?

Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer und Selbstständige das Dienstrad-Leasingkonzept von Radelnde Mitarbeiter in Anspruch nehmen. Bei einigen Tarifverträgen, die die so genannte Barlohnumwandlung ausschließen, kann es aber zu Problemen kommen. Wir informieren sie gern persönlich über Ihre individuellen Möglichkeiten.

Was kostet Radelnde Mitarbeiter den Arbeitgeber?

Insgesamt spart der Arbeitgeber beim Dienstrad-Leasingkonzept von Radelnde Mitarbeiter. Allerdings entstehen auch geringe administrative Kosten: Denn die Personalabteilung muss die Überlassungsverträge ausfüllen, unterzeichnen und die jeweilige Gehaltsabrechnung anpassen.

Wer zahlt die Leasingraten?

Die Leasingraten bezahlt der Arbeitgeber und zieht die entsprechende Summe durch die Barlohnumwandlung vom Gehalt des Arbeitnehmers ab. Dieser wiederum spart somit Lohn- und Sozialversicherungsabgaben ein.

Welche Fahrradmodelle sind bei Radelnde Mitarbeiter möglich?

Bei unserem Leasingkonzept stehen Ihnen alle Türen weit auf:

Sie sind gern sportlich mit dem Rennrad unterwegs, brauchen ein neues City-Bike oder wollen komfortabel mit dem Lastenrad einkaufen fahren?
Sie haben die freie Wahl – egal, welche Marke oder welches Modell.
Einzige Voraussetzung: Ihr neues Dienstrad liegt preislich im Rahmen von 599 € bis 15000 €.

Darf das Dienstrad auch privat genutzt werden?

Ja. Wie beim Dienstwagen wird der geldwerte Vorteil pro Monat mit 1 Prozent vom Neuanschaffungspreis berechnet. Für das Dienstrad allerdings gilt seit dem 1. Januar 2020 die so genannte „0,25“-Prozent-Regel. Das heißt, dass zur Ermittlung des geldwerten Vorteils der Bruttolistenpreis des Zweirads abgerundet auf 100 € geviertelt und somit für den Nutzer noch günstiger wird.

Bietet jeder Fahrrad-Fachhändler das Leasing-Konzept von Radelnde Mitarbeiter an?

Nein. Aber jeder stationäre Fachhändler kann es. Unser Partner-Netzwerk wächst täglich um mehrere zufriedene Unternehmer. Sollte der Fachhändler Ihres Vertrauens noch nicht in unserer Übersicht zu finden sein, sprechen Sie uns bitte direkt an.
Wir machen keine Unterschiede zwischen kleinem Lädchen und großer Kette.

Gibt es eine Mindeststückzahl von Fahrrädern, die der Arbeitgeber leasen muss?

Natürlich nicht. Bereits ab einem einzigen Dienstrad kann es losgehen.

Wem gehört das Rad während der Vertragslaufzeit?

Das Dienstrad gehört während der Leasingzeit dem Arbeitgeber.
Dieser überlässt es aber dem Arbeitnehmer mittels Überlassungsvertrag für die gesamte Laufzeit.

Wie hoch sind die Leasingraten für mein Wunschfahrrad?

Das kommt natürlich auf den jeweiligen Kaufpreis Ihres neuen Dienstrads an.
Mit unserem Vorteilsrechner können Sie die Rate einfach und schnell ermitteln.

Welche Vorteile hat das Leasing gegenüber dem Kauf?

Durch das Prinzip der so genannten Barlohnumwandlung sparen Sie einen Teil Ihrer Lohn- und Sozialversicherungsabgaben ein. Somit wird das Dienstrad noch günstiger. Aufgrund des Leasings haben Sie während der Laufzeit lediglich kleine Ratenbeträge zu tragen und nicht den Kaufpreis als Ganzes. Zudem ist Ihr neues Fahrrad zusätzlich kostenlos rundum geschützt.

Wie funktioniert die Barlohnumwandlung?

Bei der so genannten Barlohnumwandlung wird ein Teil des Lohns oder Gehalts durch andere Leistungen des Arbeitgebers getauscht. Für solche Lohnersatzleistungen fallen in der Regel geringere oder gar keine Steuerbelastungen an. Der Barlohnumwandlung liegt dabei eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zugrunde. Die Barlohnumwandlung wird auch als Gehalts- oder Entgeltumwandlung bezeichnet.

Muss ich meinen Arbeitsweg wie beim Dienstwagen-Leasing versteuern?

Nicht bei Fahrrädern und E-Bikes mit einer Unterstützungsleistung bis zu 25 km/h. In diesen Fällen sind mit der Angabe des geldwerten Vorteils gemäß der „0,25“-Prozent-Regel alle Ansprüche abgegolten. Anders verhält es sich bei S-Pedelecs mit einer Unterstützungsleistung von über 25 km/h. Bei diesen Modellen wird der einfache Arbeitsweg mit 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer und Monat zusätzlich zur „0,25“-Prozent-Regel versteuert.

Was passiert, wenn ich ein Dienstrad über Radelnde Mitarbeiter lease und den Arbeitgeber wechsele?

Sie können Ihren Leasingvertrag ganz einfach zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Das ist für uns überhaupt kein Problem. Sollte Ihr neuer Arbeitgeber das Dienstrad-Leasingkonzept jedoch nicht durchführen wollen, muss der bestehende Vertrag abgelöst werden.

Welche Leasinglaufzeiten sieht das Konzept von Radelnde Mitarbeiter vor?

Die Laufzeit der Leasingverträge von Radelnde Mitarbeiter beträgt immer 36 Monate.

Was passiert, wenn ich länger als sechs Wochen krank bin oder in den Mutterschutz gehe?

In solchen Fällen muss der Arbeitnehmer die Leasingraten inklusive Mehrwertsteuer an den Arbeitgeber bezahlen. Damit entfällt für diese Dauer auch der steuerliche Vorteil.

Wann muss ich den Leasingvertrag kündigen? Verlängert er sich automatisch?

Abgeschlossene Leasingverträge bei Radelnde Mitarbeiter haben immer eine Laufzeit von 36 Monaten. Sie werden automatisch fristgerecht gekündigt und verlängern sich nicht. Daher müssen Sie nichts bedenken, die Kündigungs-Formalitäten übernehmen wir für Sie.

Können Zubehörteile mit in den Leasingvertrag aufgenommen werden?

Ja. Sämtliche fest verbauten Teile, wie etwa Sattel, Lenker, Pedale, Lampen u.ä., können als Vertragsbestandteil mit aufgenommen werden. Nicht mit aufgenommen werden z.B. Taschen, Navigationsgeräte, Tachometer, Kindersitze und alle weiteren, nicht fest mit dem Rad verbundenen Geräte und Zubehörteile. Warum ist das so? Teilediebstahl ist im Rundum-Schutz abgesichert, jedoch nicht abgesichert sind nicht fest verbaute Gegenstände.

Kann ich mit einem Dienstrad weiterhin die Pendlerpauschale in meiner Steuererklärung geltend machen?
Ja. Die offiziell Entfernungspauschale genannte Regelung umfasst die Wege von der Wohnung zur ersten Arbeitsstätte – ganz gleich, mit welchem Verkehrsmittel diese zurückgelegt werden. Somit gilt diese Steuererleichterung auch für Fahrräder aller Art. Sie können die Aufwendungen für Ihren Arbeitsweg wie gewohnt geltend machen.
Wie ist mein Dienstrad geschützt?

Ja. In unserem Leasing-Konzept ist immer ein Rundum-Schutz enthalten. Das bedeutet konkret: Diebstahlschutz, Mobilitätsservice, Technik- und Reparaturschutz sind von Anfang an inklusive. Bei einem Schaden oder dem Diebstahl Ihres Dienstrads haben Sie keine Selbstbeteiligung zu tragen. Im Falle eines Diebstahls erhalten Sie ein neues Fahrrad, E-Bike, S-Pedelec oder Lastenrad zum Neuwert des alten. Detaillierte Informationen finden sie unter Rundum-Schutz.

Was passiert, wenn mein Dienstrad gestohlen wird?

Bei Radelnde Mitarbeiter ist Ihr Dienstrad während der gesamten Laufzeit des Leasingvertrags gegen Diebstahl abgesichert.
Sollte Ihr Rad geklaut werden, erhalten Sie ein neues zum Neuwert des alten.
Eine Selbstbeteiligung fällt nicht an.

Sie sollten aber auf jeden Fall zunächst die örtliche Polizeibehörde vom Diebstahl in Kenntnis setzen und dort Anzeige erstatten.
Im zweiten Schritt bitten wir darum, dass Sie Radelnde Mitarbeiter über den Diebstahl informieren.

 

 

 

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