Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer und Selbstständige das Dienstrad-Leasingkonzept von Radelnde Mitarbeiter nutzen. Sollte es einen Tarifvertrag in Ihrem Unternehmen geben, muss dieser eine Entgeltumwandlung im Zuge des Dienstfahrradleasings berücksichtigen. Wir informieren gerne persönlich über Ihre individuellen Möglichkeiten.