Wer kann Radelnde Mitarbeiter nutzen?

Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer und Selbstständige das Dienstrad-Leasingkonzept von Radelnde Mitarbeiter nutzen. Sollte es einen Tarifvertrag in Ihrem Unternehmen geben, muss dieser eine Entgeltumwandlung im Zuge des Dienstfahrradleasings berücksichtigen. Wir informieren gerne persönlich über Ihre individuellen Möglichkeiten.

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